Kommission nach § 78e SGB VIII

Die Kommission ist zuständig für den Abschluss von Entgeltvereinbarungen gemäß § 78 b Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII. Der Landesrahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII bildet dabei die Rechtsgrundlage. Die Kommission entwickelt den Landesrahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII fort, ergänzt diesen und gibt Auslegungshinweise und Verhandlungsunterlagen zu dessen Umsetzung heraus. Vertreten werden Einrichtungen der teil- und vollstationären Kinder und Jugendhilfe.






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