Kommission nach § 131 SGB IX

Zuständigkeiten und Aufgaben der Kommission ergeben sich aus den Bestimmungen des Rahmenvertrages nach § 131 Abs. 1 SGB IX für den Freistaat Sachsen (RV). Gemeinsames Ziel ist es, die Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung und für Menschen, die von Behinderung bedroht sind, sicherzustellen. Es handelt sich um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe.






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